Das  Initiativrecht  des  Personalrats

 

 

Das Seminar wird nur als Inhouse-Seminar in Ihrer Dienststelle (alle Behörden, Eigenbetriebe, Jobcenter, Ärztekammern ...) durchgeführt.

 

Bundesweit :       Bund (BPersVG)  und  alle  Bundesländer (alle LPersVG's)

 

Unser Dozent kommt zu Ihnen.

 

 

 

 

Dauer:      2 Tage (bei Vorkenntnissen zum Personalvertretungsrecht), ansonsten 3 Tage

 

 

 

 

Die  Inhalte

 

Das Initiativrecht bzw. das "Mitbestimmungs-Initiativrecht" ermöglicht es dem Personalrat in eigener Initiative einen Mitbestimmungsfall ins Leben zu rufen und in das Mitbestimmungsverfahren zu bringen. Wir haben dann einen Mitbestimmungsfall mit gewissermaßen umgekehrter Laufrichtung:  Nicht der Arbeitgeber bzw. der Dienststellenleiter schickt dem Personalrat eine Vorlage, sondern umgekehrt.

 

 

Wann und in welchen Fällen hat der Personalrat ein Mitbestimmungs-Initiativrecht ?

 

Was ist beim Erarbeiten des Initiativantrags zu beachten ?

 

Wie ist das Verfahren geregelt ?

 

Wie ist das Verhältnis  Initiativrecht / Dienstvereinbarung  ?

 

 

Diese und viele andere Fragen werden im Seminar ausführlich behandelt. In einem intensiven Training werden dann in Gruppenarbeit Initiativanträge gefertigt und besprochen.

 

Auf die besonderen Verhältnisse und den Handlungsbedarf in Ihrer Dienststelle wird selbstverständlich eingegangen.

 

 

 

Nehmen Sie, bei Interesse, mit uns     K O N T A K T     auf.

 

 

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Hinweis für Mitglieder von Personalvertretungsorganen: Unsere Seminare vermitteln Kenntnisse u.a. im Sinne des § 37 Betriebsverfassungsgesetz, § 46 Bundespersonalvertretungsgesetz (und vergleichbare Regelungen der PersVG der Länder), § 19 Mitarbeitervertretungsgesetz .....